Um im Bereich Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 tätig sein zu können, erfolgt nach Zulassung eine Rezertifizierung in Abständen von 3 Jahren durch die Qualitätssicherungsstelle Erst Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Hierzu ist von allen Unfallversicherungen die VBG (Verwaltungsberufs- genossenschaft) beauftragt.

heartcom wurde nun erneut geprüft und hat die Zulassung ohne Beanstandungen für weitere 3 Jahre bis zum 10.06.2015 erhalten. Somit können wir auch weiterhin alle Lehrgänge in diesem Bereich anbieten.